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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Hailer
  • Gelnhäuser Straße 34
  • Gelnhäuser Straße
Flur: 13
Flurstück: 166, 167

Außerhalb des Ortskerns auf parkartigem Grundstück spätbarocker, zweigeschossiger und traufständiger Putzbau zu fünf Achsen mit kräftiger Eckquaderung, Mansarddach, profiliertem Ortgang und Aufschiebling aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts.

Das Haus gehörte ursprünglich dem Bremer Kaufmann Hunkel. Um 1900 kaufte der aus Rothenbergen stammende Frankfurter Oberingenieur R. Schmick das Gebäude als Sommersitz. Er zeichnet für die historistische Überformung im Stil der Neorenaissance und die Anlage des großen Parkes verantwortlich. Nach seinem Tod kam das Anwesen in Besitz des Archäologen Prof. Hilprecht, der u. a. die assyrische Tempelanlage in Nippur freigelegt hat.

Die historistische Überformung des schlichten harmonisch gegliederten Gebäude im Stil der "deutschen Renaissance" trägt die Handschrift Gabriel von Seidls, der damals in ganz Deutschland bei dem Adel und dem gehobenen Bürgertum stilbildend wirkte. Er arbeitete in diesen Jahren im benachbarten Büdesheim für den Grafen Oriola, und seine Umbauten dort könnten insofern als Vorbild gedient haben.

In der zentralen Eingangsachse Anbau eines zweigeschossigen, reich dekorierten Fachwerkerkers auf einer rundbogigen Holzkonstruktion, Giebel mit gekuppeltem Spitzbogenfenster in Holzrahmung und geschwungenem Satteldach. Historistische zweiflüglige Haustür mit Glaseinsätzen aus Ätzglas. Westlich Ausgang in den Garten in einem kleinen, hölzernen Windfang unter geschweiftem Dach, Seiten mit originalen Buntglas- bzw. Butzenglaseinsätzen geschlossen.

Gartenseitig giebelständiger, zweigeschossiger Anbau unter hohem, spitzem Walmdach mit Ziergitter auf dem First, an der Nordostecke Fachwerkerker unter geschwungener Haube.

Zum Anwesen gehört ein großer Park mit altem Baumbestand, durch den sich die Villa als herrschaftlicher Bau von der Umgebung abhebt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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