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Zur Straße durch eine hohe Mauer mit großem, rundbogigem Tor geschlossene Hofanlage von 1708. Um 1900 war hier die "Specereihandlung Carl Weber“ ansässig.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit vorkragendem Obergeschoss und aufgeschobenem Satteldach. Giebelseite mit Eternitplatten verkleidet, darunter ist wie an der offenliegenden, hofseitigen Traufseite einfaches Sichtfachwerk, nach einem alten Foto in ungewöhnlichen Formen zu erwarten.
Gegenüber giebelständige Stallscheunen und ehemalige Wirtschaftsgebäude mit Fachwerkgeschoss.
Der Hof zählt aufgrund seiner repräsentativen Toranlage zu den das Ortsbild prägenden Kulturdenkmälern Hailers und ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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