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Kleine dreiseitige Fachwerkhofanlage aus traufständigem, zweigeschossigem Wohnhaus und giebelständiger Scheune, verbunden durch kleines Wirtschaftsgebäude. Das ungewöhnlich schmale und einzonige Wohnhaus um 1700 in Sichtfachwerk mit leicht vorkragendem Obergeschoss auf breiter, profilierter Rähmzone. An den Eckständern Mannfiguren und Zahnschnittleiste am Giebel, Satteldach mit Aufschiebling. Ursprüngliche Fenstergliederung erhalten, die Fenster am zweigeschossigen Giebel zugesetzt.
Die sehr schön erhaltene Hofanlage auf engem Raum ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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