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Auf großem Grundstück in markanter Ecklage repräsentatives Anwesen von 1678. Zweigeschossiges Wohnhaus in Sichtfachwerk mit profilierten Rähmzonen, doppelten Rauten in den Brüstungsfeldern und zweifach verriegelten Mannfiguren an den Bund- und Eckständern. Rechtwinklig dazu große Sandsteinscheune.
Einfriedung des Eckgrundstücks durch bauzeitliche halbhohe Sandsteinmauer mit spitzgiebligen Abschlussplatten und hohen Torpfosten mit Beschlagwerk und plastisch gearbeiteten Pinienzapfen. Schlichtes schmiedeisernes Staketentor aus dem späten 19. Jahrhundert. Das schöne, ortsbildprägende Anwesen ist aufgrund seiner historischen und städtebaulichen Bedeutung als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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