Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Ortsbild prägende Fachwerkwohnhaus, erbaut 1733 und erweitert 1756, wurde zwischen 1850 und 1877 als Schule und von 1939-1971 als Bürgermeisteramt genutzt. Auf niedrigem Kellersockel zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, das Erdgeschoss in einfachem, das Obergeschoss in reich dekoriertem Sichtfachwerk. Zweifach verriegelte Mannfiguren mit geschwungenen Arm- und Fußstreben an den Eck- und Bundständern, Rauten und Feuerböcke in den Brüstungsfeldern. Für die Gegend untypisch der reiche Besatz der Hölzer mit Nasen; Satteldach mit Aufschiebling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |