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Auf rustiziertem Sandsteinsockel eingeschossiges, traufständiges Klinkerwohnhaus aus um 1905 mit Drempel und zentralem Zwerchhaus, flankiert von spitzgiebligen Gauben. Steile Satteldächer auf sichtbaren Sparrenenden. Dekorative rote Gliederung des Hauses durch Fenstergewände mit Stichbögen in Formklinkern, Überfangbögen, Deutsche Bänder als Stockwerksbegrenzung, Lisenen und eine eingelegte Raute in der Giebelwand. Die Dachflächen über Okuli in Sandsteingewänden in den Giebeln belüftet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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