Birsteiner Straße 31
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Haitz
  • Birsteiner Straße 31
Evangelische Dankeskirche
Flur: 6
Flurstück: 207/2

Historistischer Kirchenbau in Formen des Heimatschutzstils, 1908/09 im Auftrag des Patronatsherrn Gustav Graf zu Ysenburg- Meerholz von den Architekten Zöllner und Hallenstein aus Frankfurt gebaut. Weihe am 07.08.1909. Als Förderer des Projektes werden auf einer Sandsteintafel neben Thekla Gräfin zu Ysenburg-Meerholz der Gelnhäuser Landrat von Gröning und seine Gemahlin, sowie die kunstsinnige Engländerin Rosa Livingstone und Arthur von Weinberg, Frankfurt, genannt.

Traufständiger verputzter und vierachsiger Saalbau mit eingezogenem Rechteckchor. Auf einem flachen Erker kräftiger Fassadendachreiter mit gestufter, welscher Haube. Saalbau und Chor unter zwei aufgeschobenen Satteldächern. Zugang im Westen über einen leicht vorgezogenen Windfang unter abgeschlepptem Dach. Gliederung des Langhauses durch rustizierte Strebepfeiler und Triforenfenster in Sandsteingewänden. Im Chor großes dreibahniges Fenster in angedeutetem Spitzbogen. Nach Freilegung des verschieferten Fachwerkerkers wurden 2008 ausgezeichnete und für die Region ungewöhnliche florale Kratzputzornamente im Stil des schottischen Künstlers Morris sichtbar. Die mit Schablonen hergestellten Ornamente aus Distelblüten - der schottischen Nationalpflanze - und Ranken war typisch für die in Glasgow entstandene Arts- and Crafts-Bewegung, die den Jugendstil in ganz Europa einleitete. Der künstlerische Einfluss dürfte hier auf die mit den Grafen Ysenburg-Meerholz befreundete Engländerin Rosa Livingstone zurück zu führen sein. Im Inneren weitgehend erhaltene bauzeitliche Ausstattung in Formen des Jugendstils. Die Kanzel von 1684 kam aus der Schlosskirche in Meerholz. Die ehemalige farbige Schablonenmalerei an Triumphbogen und Wänden wurde teilweise freigelegt und die neue Farbfassung dem Original nach empfunden.

Neben dem Chor ein Grabstein von 1782 in schlichten, schon fast klassizistischen Formen.

Einer der wenigen Kirchenbauten in Formen des Jugendstils im Kreisgebiet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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