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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Auf Kellersockel in Sandstein zwei Fachwerkgeschosse in schlichten Formen, Erdgeschoss im hinteren Bereich massiv ausgemauert, wohl ehemals Stall. Traufseitig späterer Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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