Tränkstube
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Höchst
  • Wendelinus Kapelle
  • Tränkstube
Friedhof und Wendelinuskapelle
Flur: 3
Flurstück: 123/1, 123/2

1415 soll die erste Kapelle zu Ehren des Hl. Wendelin gebaut worden sein.

Kleiner spätgotischer Saalbau mit 3/8 Chorschluss und Fachwerkgiebel, im frühen 18. Jahrhundert umgebaut. Datierungen 1735 und 1702 am Bau.

Verputzter Massivbau mit Sandsteingewänden, im Chorbereich abgewalmten Satteldach und Dachreiter. Mehrere Eingänge mit historischen Beschlägen. Hauptzugang über einhüftige Sandsteintreppe, im Treppenpodest zwei Steinkreuze von 1709 mit Kleeblattarmen eingemauert.

Zwei Kriegerdenkmale für die Gefallenen der beiden Weltkriege nebeneinander am Rande des Friedhofs.

Große, rechteckige Anlage aus Sandstein in Hanglage.

Die nördliche Terrasse über eine breite Treppe erreichbar, auf drei Seiten von niedrigen bossierten Sandsteinmauern umgeben, im Zentrum drei hintereinander gestaffelte, schlichte lateinische Kreuze. In der Umfassungsmauer die Daten der beiden Weltkriege.

Südlich davon auf einem Rasenplatz eine halbhohe Sandsteinmauer, davor drei nebeneinanderstehende Kreuze mit durchlaufenden waagerechten Armen. Darauf die Inschrift: “Friede sei um diese Grabesstätte. Sanfter Friede Gottes“

Die südliche Anlage ist den im Landsturm 1945 gefallenen jungen Männern des Jahrgangs 1927 gewidmet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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