Hühnerhof 2
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Main-Kinzig-Kreis
Gründau
Gettenbach
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Sachgesamtheit Hühnerhof
Flur: 3, 18
Flurstück: 11/2, 7/12, 8/2, 115/1

Anfang des 18. Jahrhunderts Erwähnung als "Neuer Hof“, 1793 als Hof am "Hühnerfluß“, 1840 und 1842 Erweiterung von Wohnhaus und Hofgebäuden, zeitweise Eigenbetrieb der Grafen Ysenburg-Meerholz, heute in Privatbesitz.

Großer, vierseitiger Gutshof mit parallel angeordneten Wirtschaftsgebäuden und quergestellter Scheune, die den Hof zweiteilt. Im hinteren Hof dominiert das Herrenhaus. Hofeinfahrt durch zwei spätbarocke Toranlagen mit gebänderten Sandsteinpfosten, pyramidaler Verdachung und Kugelbekrönung.

Herrenhaus: zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellergeschoss, Giebelwände im Erdgeschoss massiv und verputzt, Eckquaderung und leicht abgefaste Fenster- und Türgewände in Sandstein, im Obergeschoss Sichtfachwerk mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern, profiliertem Schwellenkranz, negativen Rauten in den Brüstungsfeldern und profiliertem Ortgang, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling. Traufseite achsensymmetrisch in drei Achsen gegliedert, die Außenachsen mit je zwei gekuppelten Fenstern. Erschliessung in der Mittelachse über zweiläufige Außentreppe mit integriertem Kellerhals, zweiflügelige Haustür mit Kassetten und vierfach geteiltem Oberlicht, flankiert von kleinen Flurfenstern. Seitlich des Eingangs Schwengelpumpe.

An der Rückseite rechtwinklig angesetzter, zweigeschossiger Anbau von 1840/42 in schlichtem Fachwerk, Satteldach etwas niedriger.

Westlich langgestreckte, zweigeschossige Stallscheune in Fachwerk, Stallteil in Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling.

Östlich eingeschossige Stallscheune in Sandsteinquadern mit Eckquaderung und Okuli, im Hof mittig dazu rechtwinklig angebaute Scheune mit hohem Satteldach, am Giebel halber Okulus. Hofseitig große Tore mit Segmentbögen und Industriefensten des 19. Jahrhunderts mit feinen Eisenprofilen. Im vorderen Teil 1840/42 Einbau neuer, hochrechteckiger Türen und Fenster in Sandsteingewänden, als südlicher Hofabschluss winkelförmig angesetztes Wohngebäude aus Sandsteinquadern mit gekuppelten Fenstern in Sandsteingewänden und Tor zwischen Torpfosten mit profilierter Abdeckplatte ebenfalls aus dem 19. Jahrhundert.

Parallel dazu das Verwalterhaus um 1900, ein eingeschossiges, verputztes Gebäude in Massivbauweise auf Sandsteinsockel; Fassade mit 8 Stichbogenfenstern in Sandsteingewänden, jeweils zwei zu vier Achsen zusammengefasst, Satteldach mit spitzgiebligen Gauben.

Hofpflaster im vorderen Hof bogenförmig in Blaubasalt, im hintern Hof Sandsteinpflasterung und verschiedene Prell- und Grenzsteine in Zweitverwendung im Hof aufgestellt, zum Teil mit Inschrift GH (Großherzogtum Hessen) und 1865.

Zum Gutshof gehören der südlich gelegene Fischteich und der Trafoturm aus den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts in Sandsteinquadern mit rustiziertem Sockel, umlaufenden Simsbändern, Tür- und Fenstergewänden aus Sandstein, Walmdach mit Aufschiebling, die Firstbekrönung fehlt.

Die sehr schöne, geschichtlich bedeutende Hofanlage mit klarer barocker Grundrissgestaltung und in gepflegtem Zustand ist als Sachgesamtheit aus historischen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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