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1689 Einrichtung einer Eisenhütte und Bau eines Hochofens in Gettenbach, 1841 Umbau zum Jagdschloss durch Graf Karl zu Ysenburg-Meerholz. Ende des 19. Jahrhunderts diente das schlicht ausgestattete Schloss als Witwensitz der Grafen von Ysenbu2rg-Meerholz. 1944-57 Teil des Frankfurter Friedrichheims (Orthopädische Universitätsklinik Frankfurt), heute Behinderteneinrichtung des Internationalen Behindertenbundes.
Große Dreiflügelanlage mit freistehenden Nebengebäuden im Stil der klassizistischen Schlossanlagen. Breitgelagertes, zwölfachsiges Hauptgebäude in Sandsteinquadern mit Eckquaderung und schlichten Sandsteingewänden. Walmdach mit spitzgiebligen Gauben, in der Mittelachse ein verschieferter Dachreiter auf quadratischem Fuß mit Ochsenauge, oktogonaler, gestufter Haube, Schallarkaden und Firstbekrönung.
Achsensymmetrische Fassade, in der jeweils vierten außenachse Portale in barocken Formen. Eingangstür gerahmt von kräftigem Wulst, flankiert von kantonierten Pilastern mit Voluten und profilierten Kämpfern, die geschwungenen Vordächer wohl anfang des 20. Jahrhunderts. Zweiflüglige Haustüren mit diamantierten Kassetten, Mittelschlag mit Kapitellchen, profiliertem Sturz und vierfach geteiltem Oberlicht erhalten. Alle Fenster zweiflügelig mit sechs Sprossen in den Flügeln und vier Sprossen in den Oberlichtern, ursprünglich alle Fenster mit Klappläden zu verschliessen, heute nur noch teilweise erhalten.
Rechtwinklig dazu an der Rückseite des Hofes langes Stallgebäude in Bruchstein, Tür- und Fenstergewände in Sandstein, Satteldach mit kleiner Ladeluke unter geschwungenem Satteldach.
Parallel zum Hauptgebäude der ehemalige Forsthof eines Ysenburg-Meerholzischen Oberförsters.
Straßenseitige Einfriedung mit teils mannshoher, teils halbhoher Sandsteinmauer, Zufahrt durch ein hohes schmiedeeisernes Tor in neogotischen Formen zwischen, gebänderten, quadratischen Pfosten mit profilierten Abschlussplatten und davor gesetzten Prellsteinen, im Einfahrtsbereich große Kastanien. Die Anlage ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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