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Am hinteren Rand innerhalb der großen Hofanlage Rathausstraße 10 stehendes traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, wohl Altenteiler, um 1800. Ebenso wie bei Haus Nr. 10 asymmetrische 2-achsige Fassade, wobei in der äußeren Achse zwei Fenster zusammengefasst wurden. Erschliessung über zweiflügelige klassizistische Haustür mit Kassetten und Rauten, hoch neben der Tür eines der für die Zeit typischen flankierenden Fensterchen. Das Haus ist weitgehend unverändert mit Strohlehmausfachungen, Galgenfenstern des 19. Jahrhunderts und der alten Haustür erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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