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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkgebäude aus Sichtfachwerk mit Mannfiguren und leicht überkragendem Obergeschoss aus der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde im hinteren Teil unter Aufstockung des Satteldachs unschön überbaut. Trotzdem ist der Charakter des breitgelagerten Fachwerkhauses zumindest in der sichtachse der Obergasse gewahrt, und das Sichtfachwerk erhalten geblieben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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