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Großzügige, gut sanierte vierseitige Hofanlage vom Ende des 18. Jahrhunderts, ortsbildprägend an der Einmündung der Schieferbergstraße in die Liebloser Straße. Da sich nahezu alle originalen Bauteile erhalten haben, ist die Hofanlge als Sachgesamtheit geschützt. Freistehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit giebelseitig massiv unterfahrenem Erdgeschoss auf Keller aus Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling. Querstehende Scheune in Sandsteinquadern mit zweiflügligen Einfahrtstoren, Mannpforte und Stallteil mit Tür- und Fenstergewänden in Werkstein. Rechtwinklig angesetzt kleines Wirtschaftsgebäude in Fachwerk mit hofseitig massivem Erdgeschoss. An der vierten Seite Klinkerscheune mit angeschlepptem Satteldach.
Die Einfriedung um 1900 durch Sandsteinmauer, Sandsteinpfosten und Torpfosten mit pyramidalem Abschluss und Metallggitter. Schöne Hofpflasterung in bogenförmig gelegten Basalt. Das Wohnhaus wurde von 1871-1894 als Bürgermeisteramt, ab 1874 auch als Standesamt und Gericht von Niedergründau genutzt. Die Hofanlage ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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