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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert unter Satteldach mit Aufschiebling. Dreiachsige symmetrisch gegliederte Fassade, in den Außenachsen jeweils zwei gekuppelte Fenster. Alle Fenster zweiflügelig mit Oberlicht und Klappläden. In der linken Achse zwei Fenster aus dem 19. Jahrhundert mit unten liegender Quersprosse erhalten. Eingang traufseitig in der Mittelachse über zweiläufige Treppe mit dekorativem Vordach auf geschnitzten Ständern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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