Hauptstraße 24
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Main-Kinzig-Kreis
Hasselroth
Gondsroth
  • Hauptstraße 24
Evangelische Kirche
Flur: 6
Flurstück: 15/1

Ersterwähnung einer zu Kloster Selbold gehörigen Kapelle 1243. Das Patrozinium war vermutlich ehemals St. Kilian. 1426 zählte sie zur Pfarrei Niedermittlau. Nach der Säkularisation des Klosters Selbold wurde sie Filial zur Bergkirche in Niedergründau, 1549 kam sie wieder zur Pfarrei Niedermittlau.

Nach den Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges wurde 1646 der Turm repariert und neu gedeckt, 1659 wurden Emporen eingebaut und 1717 musste eine Kollekte in den isenburgischen Territorien gestartet werden, um die stark baufällige Kirche zu reparieren. Dabei wurden die aufgrund der schlechten Dachkonstruktion von 1646 auseinanderdriftenden Außenmauern mittels eiserner Anker oben und unten an außen vorgelegten Eichenbalken befestigt, die heute dem Kirchenschiff sein charakteristisches Erscheinungsbild geben.

Schlichter Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss. Massiver dreigeschossiger Westturm mit schmalen Lüftungsöffnungen, spitzem Helm und 4 verschieferten Giebeln, dendrodatiert 1469. Im Turm kleines spätgotisch gestäbeltes Portal. In der Turmhalle einfaches Kreuzgewölbe ohne Rippen. Kirchenschiff mit rechteckigen Fenstern von 1659, im Chor hochliegender Okulus. Im Inneren flaches Tonnengewölbe, zweiseitige Empore auf Holzstützen in Balusterform und Geländer mit Balustern. Einheitliche Ausstattung von 1717 erhalten: Orgelprospekt, Bänke, Kanzel mit Schalldeckel. Die Orgel von Fa. Steinemeyer, 1927.

Anläßlich der letzten Sanierung sehr schöne Restaurierung der gesamten Innenausstattung.

Einfriedung aus Sandsteinmauer, barocke, gebänderte Torpfosten mit Aufsatz in Form stilisierter Pinienzapfen.

Vor der Kirche barocke Grabplatte aus Sandstein mit floral gerahmtem Schriftfeld und Wappen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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