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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
Altes Schulhaus von 1777 in Mischbauweise. Giebelwand und vorderer Teil des Erdgeschosses verputztes Mauerwerk mit Eckquaderung und Fenstergewänden aus Sandstein. Rückwärtige Giebelwand, der hintere Teil des Erdgeschosses und das Obergeschoss traufseitig in Sichtfachwerk mit Mannfiguren und breiter Rähmzone. Krüppelwalmdach mit Aufschiebling und verschiefertem Haubendachreiter. Typischer barocker Schul- und Rathausbau in Hessen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |