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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
Giebelständiges dreiachsiges Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert. Auf hohem Kellersockel ein teilweise massives Erdgeschoss mit Eckquaderung, darüber das Obergeschoss in Fachwerk mit doppelt verriegelten, halben Mannfiguren an den Bundständern. Straßenseitige Giebelwand komplett massiv und verputzt. Fünf ursprünglich zweiflügelige Fenster mit Oberlichte zu drei Gruppen angeordnet. Erschliessung über kleine Treppe und Haustür mit flankierenden Flurfensterchen in der traufseitigen Mittelachse. Satteldach mit Aufschiebling. Als Begrenzung des Hofes zur Straße ein schönes Eisengitter aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit Toren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |