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Main-Kinzig-Kreis
Hasselroth
Niedermittlau
  • Alte Dorfstraße 45
Evangelische Laurentiuskirche
Flur: 8
Flurstück: 233, 234

Die erstmals 1238 genannte Kapelle der heiligen Laurentius und Georg gehörte als Filial zu Selbold und wurde 1265 dem Kloster Meerholz mitsamt den Einnahmen übergeben. 1394 wurde Niedermittlau Pfarrei (Reimers 1926), zu der die Orte des Gerichtes Meerholz/ Mittlau, nämlich Gondsroth, Neuenhasslau, Meerholz und Hailer gehörten. Seit 1555 evangelisch.

Auf einem kleinen ummauerten Kirchhügel liegt im Ortszentrum die evangelische Laurentiuskirche. Die ehemals katholische Vorgängerkirche, deren Turm erhalten ist, war den Heiligen Laurentius und Georg geweiht.

Großer, barocker Saalbau mit geschweiftem Frontgiebel und hohen stichbogig abgeschlossenen Fenstern, der wuchtige Westturm ist vom romanischen Vorgängerbau erhalten. Der dendrochronologisch um 1030 datierte Turm ist der älteste erhaltene Kirchturm des Kreisgebietes. Ursprünglich rundbogiger Eingang im Obergeschoss, im Freigeschoss vier Biforenfenster auf Säulchen mit Würfelkapitell, an der Südseite Steinmaske (vgl. Konradsdorf), an der Ostseite durch das Dach verdeckt Maske und Löwenrelief; Spitzer Helm mit vier angedeuteten Giebelchen. Das barocke Schiff unter Verwendung von Spolien des Vorgängerbaues 1780 angebaut. über der Eingangstür Inschriftenfeld, an der Südseite. Seiteneingang und Sonnenuhr, Türblätter barock. Im Innern des flachgedeckten Kirchenschiffes ist die barocke Einrichtung mit dreiseitigen Emporen auf Sandsteinsäulen und Kanzel mit Schalldeckel erhalten. Die Deckenbemalung Nachbildung der Farbfassung des 19. Jahrhunderts. In rückwärtiger Chorwand gotische Sakramentsnische aus dem Vorgängerbau. Orgel 1855 W. Ratzmann, Gelnhausen.

In der Vorhalle barocke Grabplatte aus Sandstein.

Am Westturm schmiedeeisernes Grabkreuz aus dem 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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