Burgstraße 5
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Main-Kinzig-Kreis
Jossgrund
Burgjoss
  • Burgstraße 5
Flur: 4
Flurstück: 8

Am Ortsrand von Burgjoss gelegene, ehemals kreisförmige Niederungsburg an der Jossa, deren Wassergräben verfüllt sind, sich aber im Gelände noch abzeichnen.

Bau der Niederungsburg im späten 12. Jahrhundert.

1541-1803 an Erzbistum Mainz.

1814-66 zu Bayern, erste Einrichtung eines Forstamtes in der Burg.

1875 Einrichtung des preußischen Forstamtes, seit 1945 Sitz des hessischen Forstamtes.

Aus der Zeit der Herren von Jossa stammen der halbe mächtige Stumpf eines Rundturms mit fast 4 m starken Mauer z.T. aus Buckelquadern, der in der Renaissance zum Hof hin mit einem völlig freistehendem, durch Simsbänder gegliedertem Schildgiebel geschlossen und zum Wohnbau umgebaut wurde sowie der traufständige, spätgotische, dreigeschossige Wohnbau mit steilem Satteldach, der die Burganlage zur Straße abschließt. Die Erweiterungs- und Umbauten der Renaissance datieren in die Zeit zwischen 1541 und 1573, nach der Übernahme der Burg durch Daniel Brendel von Homburg, dem Kurfürsten von Mainz. Er ließ hier die Amtskellerei des mainzischen Amtes Hausen einrichten. Die stark verfallene Burg verlor bei dem Wiederaufbau weitgehend ihren fortifikatorischen Charakter. Datierung des Umbaus im Wappenstein über dem Eingang zum Treppenturm. Weitere Nebengebäude wurden in Mischbauweise errichtet. Im Bereich der Vorburg entwickelte sich der heutige alte Ortskern von Burgjoß.

Im Hof schönes Sandsteinpflaster.

Außerhalb drei Grenzsteine, zusammengestellt, zwei Grenzsteine mit Mainzer Rad von 1811, der dritte aus dem 18. Jahrhundert.

Vor dem Burgtor barocke Hubertusstatue.

Die Burganlage ist mit allen zugehörigen Grünbereichen und Gebäuden aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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