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Streckhofanlage des späten 19. Jahrhunderts in ortsbildprägender Ecklage, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in historisierendem Sichtfachwerk aus den für das 19. Jahrhundert typischen dünnen Hölzern mit sichtbaren, profilierten Balkenköpfen. Anschließende Stallscheune mit verbrettertem Obergeschoss
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |