Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleine, dreieckige Anlage an der Einmündung der Altenhaßlauer in die Geislitzer Straße, leicht erhöht und von Stützmauern aus rustizierten Sandsteinquadern eingefriedet. Gedenkstätte für den Sieg im Krieg von 1870/71 und die Gefallenen des Ersten und des Zweiten Weltkriegs.
In vorderen Teil Siegessäule: auf profiliertem Sockel Obeliskenstumpf mit Bekrönung aus kreuzförmig gestellten vier Giebeln, in die Schriftfelder eingraviert "Gottes Gnad und Deutschland Kraft hat uns grossen Sieg verschafft. / Vom Krieger-Verein Eidengesäsz 1876 / Zur Erinnerung an den siegreichen Feldzug 1870 und 1871“, die restlichen Inschriften abgewittert.
Flankiert von zwei großen Kastanien als Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs in die Rückwand der Anlage integrierte, gestufte und durch Rücklagen gegliederte, hochrechteckige Sandsteinplatte, darauf ein Scheibenkreuz in Form eines eisernen Kreuzes, in seinem Zentrum Relief eines mit Eichenlaub bekränzten Helms. Auf der mittleren Platte die Inschrift "Ihren gefallenen Helden im Weltkrieg 1914-1918 die Gemeinde Eidengesäß“, darunter die Namen der Opfer.
Im rechten Teil vor die Rückwand gestellt eine schlichte, querrechteckige Sandsteinplatte für die Toten des Zweiten Weltkriegs mit der eingravierten Schrift "1939 Den Toten zum Gedenken. Den Lebenden zur Mahnung 1945“, darunter in dichter Reihung die Namen der Opfer des Zweiten Weltkriegs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |