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Großes, barockes Hofgut am Eichelbach südlich des Ortes Geislitz. Geschlossener Vierseithof mit Wohnhaus, Scheunen, Ställen und Wirtschaftsgebäuden. Nach der zugehörigen Mühle wird das Gut im 19. Jahrhundert auch als Eicher Mühle bezeichnet.
Das geschichtsträchtige Hofgut zählte im Mittelalter als "Hof Eychin" zum Königsgut, war zu Beginn des 14. Jh. im Besitz der Herren von Eppstein, den Erben der Herren von Büdingen, 1379 wurde Johann Forstmeister von Gelnhausen damit belehnt, 1416 die Herren von Breitenbach zu Gelnhausen, 1545 kam das Gut aus dem Besitz der Grafen Stolberg, welche die Eppsteiner beerbt hatten, in die Hände der Grafen von Hanau, die ihrerseits die Herren von Edelsheim 1674 bis 1768 damit belehnten. Nach dem Aussterben der Hanauer fiel das Anwesen bei der Erbteilung 1736 an die Landgrafen von Hessen. Bewirtschaftet wurde es immer von Pächtern. Im 1861 versuchten die Erben des Pächters Ludwig Dehn das Anwesen wegen Steuerrückständen mit Hilfe einer von der Kurfürstlichen Regierung in Hanau genehmigten Verlosung zu veräußern. Ein Los kostete einen Taler. Auf den knallroten, in der Gelnhäuser Jandaschen Druckerei gedruckten Losen war eine genaue Beschreibung des Berings zu lesen: ..." Das Anwesen ist von der kurfürstl. Baubehörde auf Achttausend Zwanzig Taler taxiert und besteht aus:
1) Einem zweistöckigen Wohnhaus mit einem Mühlenbau von zwei Mahlgängen nach der neuesten Art von Guß construiert, und einem Wasserfall von 26 Schuh Höhe.
2) 2) Einer Scheunenen, einem Stallbau, worinnen Pferdestall, Futterlager, Rindvieh- und Schweineställe sich befinden.
3) Einer komplett eingerichteten Ziegelei mit Regalen zum Trocknen der Ziegel und Backsteine sowie zwei Brennöfen.
4) 4) Einem Magazin sowie Wasch- und Backhaus.
5) Um genanntes Anwesen liegt ein vier Morgen haltender Garten, welcher theilweise als Gras- und Gemüsegarten it vorzüglichsten Obstsorten angelegt, und mit einem Springbrunnen versehen ist.
6) Sämmtliche Bauten sind theilweise aus Stein ausgeführt, bilden ein viereckiges Ganzes, vor circa acht Jahren neu erbaut, und eignet sich für jede Fabrikanlage.
7) Das Anwesen liegt in einer schönen Gegend, ½ Stunde von der Stadt Gelnhausen, ¼ Stunde von der projektierten Kinzig - Eisenbahn und ist das Material für Ziegel, Backsteine und Kalk sehr nahe und reichhaltig zu haben.
Die Taxationssumme bleibt beim Kurfürstlichen Landrathsamt in Gelnhausen so lange deponiert, bis die Ausspielung, wie oben vermerkt, stattgefunden hat und das ganze Anwesen dem betreffenden Gewinner gerichtlich zugeschrieben und frei von allenm und jenen darauf lastenden hypothekarischen Forderungen und sonstigen dergleichen Berechtigungen überwiesen sein wird...."
Die Lotterie war offenbar erfolglos, ein Gewinner ist nicht bekannt.
1977 verkaufte der langjährige Eigentümer Graf von Rumpenheim das Gut.
Das Anwesen besteht aus insgesamt 10 Bauteilen und einem kleinen Park aus dem 19. Jahrhundert mit altem Baumbestand, der von einer Sandsteinmauer mit giebelförmiger Verdachung eingefriedet ist. Die Bausubstanz datiert überwiegend in die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Das Anwesen hat sich offensichtlich nicht nennenswert gegenüber dem auf dem Los beschriebenen Zustand von 1861 verändert. Nördlich an das Hoftor anschließend steht das giebelständige, zweigeschossige Pächterwohnhaus, ein Putzbau auf Sandsteinsockel mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss, aufgeschobenem Krüppelwalmdach und Biberschwanzdeckung. Die achsensymmetrische Fassade mit Kreuzstockfenstern in der originalen Aufteilung mit 6 Sprossen in den Flügeln und 4 Sprossen in den Oberlichtern ist erhalten.
An das Wohnhaus angeschlossen folgt langgestrecktes, ein zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude, Ziegelbau auf Sandsteinsockel, hofseitig verputzt, , ehemals Kuhstall. An der Außenseite neunachsig, Industriefenster mit Stichbögen und feinen Eisenprofilen im Erdgeschoss und schmalen, gekuppelten Stichbogenfenstern im Obergeschoss, Satteldach.
Rechtwinklig daran eine kleine Futterkammer. Als Blickfang in der Mittelachse eine traufständige Fachwerkscheune, ein vierfach verriegelter Ständerbau mit zentralem Einfahrstor, großem Krüppelwalmdach mit Aufschiebling und hofseitig alter Biberschwanzdeckung.
Der südliche Riegel besteht aus einem langen Stalltrakt und der ehemaligen Ziegelei, beide aus Sandsteinquadern; der Pferdestall mit Industriefenstern in feinen Eisenprofilen und Stichbögen. Tür- und Fenstergewände in Sandstein, teilweise mit Gittern. Die anschließende ehemalige Ziegelbrennerei mit Eckquaderung, großem Krüppelwalmdach und alter Bieberschwanzdeckung, die Innenräume mit Kreuzgratgewölben.
Ursprünglich außerhalb des geschlossenen Hofes große, zweigeschossige Fachwerkscheunen mit ziegelausfachung, Kellergeschoss aus gepickten Sandsteinquadern mit Randschlag, ebenfalls um 1850.
Gegenüber ein Brunnen und das ehemalige Backhaus in Sandsteinquadern, das Dach modernisiert. Das Anwesen ist mit allen Gebäuden und dem direkt anschließenden Garten aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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