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Auf großem, Grundstück ehemalige Mühle bestehend aus Gebäuden verschiedener Bauphasen in lockerer Anordnung:
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts ließen die Grafen von Isenburg-Wächtersbach eine neue Mühle an einem von der Bracht abgeleitetem Betriebsgraben errichten. Die Mühle war 1628 Bannmühle für die Bewohner von Spielberg, Neuenschmidten und Streitberg. Der damalige Müller sollte zwar die Mahlgäste mit der Mühle Schächtelburg teilen, war aber dazu nicht bereit. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Mühle zerstört und vor 1675 wieder aufgebaut. Die meisten Orte des Gerichts Spielberg waren jetzt an diese Mühle gebannt, was zu erheblichen Protesten der Bewohner führte. Als nach 1820 der Mühlzwang liberalisiert wurde, kamen die Betreiber in finanzielle Schwierigkeiten und mussten wegen Überschuldung das Anwesen 1832 an den Mauerermeister Adam Kausel für 6000 Gulden verkaufen, der es 1836 an den Prinzen Victor Alexander von Isenburg-Birstein weiterverkaufte. Nach zahlreichen Pächter- und Besitzerwechseln kam sie 1870 in Besitz der Müllerfamilie Schäfer, die alle Gebäude bis 1920/21 neu errichtete.
Traufseitig zum Hof zweigeschossiges Wohnhaus von 1920/21 im Heimatschutzstil. Zweigeschossiger Putzbau, Betonung der Eingangsache durch einen flachgedeckten Treppenhausanbau mit vorgezogener Loggia als Windfang. Dreiflügelige Fenster mit Sprossenteilung und Klappläden. Hohes Walmdach mit Aufschiebling und flach gedeckten Gauben
Gegenüber große, giebelständige Stallscheune aus bossierten Sandsteinquadern unter hohem Satteldach mit angeschlepptem Vordach, unter der Wellblechverkleidung am Giebel ist Fachwerk zu vermuten. Rechtwinklig angeschlossen kleine Scheune mit Einfahrtstor.
Traufständig hinter dem Wohnhaus zweigeschossiges Mühlengebäude. Industriebau in Backstein aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, Satteldach mit Fensterband im angehobenen Mittelteil des Firstes. Die für Industriebauten der Zeit typischen Sprossenfenster aus schmalen Eisenprofilen sind erhalten.
Einfriedung aus Sandsteinpfosten mit flachen Giebelabdeckungen und Lattenzaun.
Weitgehend ungestört erhaltene Mühlenanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |