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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Über massivem, verputzten Erdgeschoss dreizoniges Fachwerkobergeschoss mit zweifach verriegelten Mannfiguren, die vordere Achse in einfachem Fachwerk erneuert, der Straßengiebel massiv vorgesetzt, Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitige Erschliessung, der Hauseingang wird flankiert von zwei kleinen, hochgelegenen Flurfensterchen, wie sie für die Zeit in der Gegend typisch sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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