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An der platzartigen Verbreiterung der Kreuzung von Rathausstraße und Erbsegasse historisches Gemeindekelterhaus aus dem 18. Jahrhundert, ein eingeschossiger Massivbau in Sandsteinquadern mit Tür- und Fenstergewänden in Werkstein. Traufseitige Eingangstür in der Mittelachse, giebelseitig Einfahrt. Im Innern zwei Keltern erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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