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Auf niedrigem Sockel ein zweigeschossiges, giebelständiges und dreizoniges Wohnhaus aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts mit profiliertem Schwellen. Beide Geschosse in Sichtfachwerk, im Obergeschoss mit zweifach verriegelten Mannfiguren, negativen Rauten und gebogenen Stützen in den Brüstungsfeldern, Satteldach mit Aufschiebling.
Hofseitige Erschliessung modern erneuert. Die dreiachsige Fenstergliederung erhalten, die Doppelfenster in den Außenachsen teilweise durch moderne dreiteilige Fenster ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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