Karlstraße 7
Karlstraße 7
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Meerholz
  • Karlstraße 7
Flur: 12
Flurstück: 143/28

Das Gebäude wurde 1895 im Palaisgarten, dem "Oberhof-Acker“, von dem Meerholzer Maurermeister Lerch im Auftrag des gräflichen Rentamts für Sanitätsrat Dr.Wilhelm Althaus erbaut, als er seine Mietwohnung im Palais wegen der geplanten Umbauten räumen musste. Nach seinem Tod 1901 wurde das Haus von dem Gräflichen Forstmeister Nennich bewohnt.

Repräsentative, zweigeschossige Villa des Historismus mit Mittelrisalit und Zwerchhaus, seitlichem Treppenturm und einer Dachlandschaft aus Walmdach, Turmhelm und Krüppelwalmdach. Gliederung der Putzflächen durch Fenstergewände, giebelförmige Verdachungen, Überfangbögen und Sohlbankgesimse in Sandstein. Im Obergeschoss und im Zwerchhaus des Risalits jeweils zwei gekuppelte Fenster, im Giebel kleiner Okulus. Die Dächer mit originalen glasierten Ziegeln und Firstbekrönung aus geprägtem Blech.

Seitlich dreigeschossiger Treppenturm mit zwei verschieferten Obergeschossen, profiliertem Ortgang, spitzem Helm und Wetterfahne. Die Eingangssituation original erhalten mit zweiflügliger historistischer Kassettentür in abgefastem Sandsteingewände und Loggia mit hölzernem Gittereinsatz aus Rundbögen mit stilisierten Blüten in den Zwickeln und gesägten Dockengeländer.

Zum Ursprungsbestand gehört das zweiflüglige Hoftor aus Metallstakten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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