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Traufständiges, eingeschossiges Doppelwohnhaus mit Drempel aus dem ersten Jahrzehnt des zwanzigsten Jahrhunderts. Verputzte Ziegel- oder Klinkerbauten zu je drei Achsen, die jeweils mittlere Achse im Dachgeschoss als Zwerchhaus mit gekuppelten Fenstern fortgeführt. Kellersockel aus gepickten Sandsteinquadern mit umlaufendem Wasserschlag. Kräftige Akzentuierung der Gebäudekanten durch rote Klinkerlisenen, entlang des Ortgangs mit Zahnleiste. Reiche horizontale Gliederung der Flächen durch unterschiedlich gestaltete Klinkerbänder, das Gurtgesims und die Fenstergewände mit Stichbogen in Formklinkern, die Fensterbänke in Sandstein. Belüftung der Spitzböden über halbe Okuli in Höhe der Hahnenbalken. Auf allen Gebäudeteilen vorkragende Krüppelwalmdächer auf freiliegenden, profilierten Pfettenenden, eine der Firstbekrönungen aus geprägtem Blech erhalten. Hofseitige Erschliessung über einläufige Außentreppe.
Schlichter bauzeitgleicher Staketenzaun auf niedriger Klinkermauer mit gerundetem Formsteinabschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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