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Der Gründauer Ortsteil Niedergründau erstreckt sich in der Gründauebene am südlichen Rand der breiten Flussniederung. Der alte Ortskern innerhalb des recht regelmäßig in Karreés aufgeteilten Ortes zieht sich entlang der Obergasse und der rechtwinklig dazu verlaufenden Liebloser Straße. Südlich der Rothenberger Straße dehnt sich die Gesamtanlage noch auf den Bering zwischen der Ober-, Unter - und Schmidtgasse aus. An der Südostecke beschließt der große Gutshof den alten Ortskern.
Im Norden, jenseits der Liebloser Straße, zählt noch ein kleiner Bereich der Schieferbergstraße, des dörflichen Kirchweges zur Bergkirche, zur Gesamtanlage.
Die Bebauung besteht aus vorwiegend drei- bis vierseitigen fränkischen Hofreiten mit giebelständigen, zweigeschossigen Wohnhäusern auf zum Teil recht großen Parzellen. Zeichen eines gewissen bäuerlichen Wohlstandes, verglichen mit den Nachbargemeinden im Büdinger Wald, sind die schönen Mannfiguren, welche die ältesten Wohnhäuser aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zieren. Daneben sind die Wohnhäuser in schlichterem Zierfachwerk um 1750 und die Bauernhäuser in rein konstruktivem, aber kräftigem Fachwerk um 1800 zu datieren. Die älteste Bebauung vor 1750 befindet sich im südlichen Teil der Obergasse, nach Norden hin bis einschließlich des ältesten Teils der Schieferbergstraße datieren die Hofanlagen bis Ende des 18. Jahrhunderts. An der Durchfahrtsstraße (L 3333) liegt das älteste Gasthaus des Ortes, ebenfalls vor 1750.
Im südlichen Teil der Untergasse datiert die Bebauung in das 19. Jahrhundert, ebenso wie in der Liebloser Straße im Bereich der Gesamtanlage. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in der Obergasse das Rathaus errichtet. Der alte Ortskern ist in seiner dörflichen Struktur noch weitgehend erhalten und als Gesamtanlage aus historischen Gründen geschützt. Dazu zählen folgende Grundstücke und Straßen:
Liebloser Straße
3, 5 (KD), 7, 13, 15, 15a, 17
6 (KD), 10, 10a, 12, 12a, 18, 20, 22, 24
Mittelstraße
3
Obergasse
1 (KD), 3, 7 (KD), 9 (KD), 11, 13 (KD), 15, 15a, 17, 19, 27, 29, 33 (KD), 35 (KD), 37, 39 (KD), 41, 43, 45, 47, 49 (KD)
2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18 (KD), 20 (KD), 22 (KD), 24, 26 (KD), 28, 30, 32, 34, 36 (KD), 38
Rothenberger Straße
2 (KD), 2b
Untergasse
1, 3, 5, 7, 9, 11 (KD), 13, 15, 17 (KD), 19, 21, 23, 25 (KD), 27, 27a, 29 (KD), 31, 33, 35 (KD)
36 (KD), Backhaus neben 20 (KD)
Schieferbergstraße
1 (KD), 3 (KD)
2 (KD), 4 (KD)
Schmidtgasse
1
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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