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Teil der Gesamtanlage:
Alter Orstkern
Großzügig angelegter Forsthof in markanter Lage im Ortszentrum aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. An der Straße auf hohem Kellergeschoss aus Sandsteinquadern ein eingeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach und drei Gauben, ebenfalls mit kleinen Krüppelwalmdächern. Im Garten Stallscheune in Fachwerk mit massivem Stallteil. Mit Blaubasalt gepflasterte Hoffläche, die von floral verziertem Gittertor beschlossen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |