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Ca. 2m hohe barocke Sandsteinstele mit gerundetem Abschluss und Ysenburger Wappen an der Straße nach Streitberg.
Der Leisenwalder Stock ist ein noch vollständig erhaltener Wegeverbotsstein. Er sperrte einen Parallelweg der Reffestraße, damit die Wegezollstation in Leisenwald nicht umgangen werden wurde. Die Inschrift gibt Auskunft über die zu erwartende Strafe bei Nichtbefolgung des Wegeverbots: "Verbott / ener / Weg bei / fünff gu / lten str / aff / Maut gelt / 4 s frei". Wer also die Maut, den Wegezoll von vier Schillingen, bezahlt hatte, durfte den Weg benutzen, sonst drohte die drastische Strafe von fünf Gulden.
(Aus: 500 Jahre Leisenwald...)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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