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Die Hofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts bestehend aus Fachwerkwohnhaus, einer Fachwerkscheune und einem aus Bruchsandstein gemauerten, senkrecht zur Straße stehendem Stall. Das Wohnhaus zeigt an der Ost- und Südseite offenes Fachwerk, ist an der Nordseite mit Wettbrettern und an der Westseite mit einer senkrechten Brettschalung versehen.
Die Scheune in Fachwerk, Eindeckung mit handgestrichenen Biberschwanzziegeln.
Der Hof prägt als eine der letzten typischen Hofanlagen des Dorfes den Straßenraum Rinderbügener Straße. Auch die hinter dem Gehöft angrenzende Wiese ist charakteristischer Bestandteil des Ensembles.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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