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Winkelförmige kleine Hofanlage aus dem 19. Jahrhundert mit Wohnhaus, Scheune und Stallriegel. Das eingeschossige, traufständige Fachwerkwohnhaus zweizonig, neben der Haustür ein hochliegendes Flurfensterchen erhalten, niedriger Sandsteinsockel, Satteldach mit Aufschiebling und Drempel. Direkt anschließend giebelständige Scheune mit großem Tor und angeschlepptem Vordach, rechtwinklig dazu Stallgebäude in Mischbauweise. Erdgeschoss in Sandstein, Obergeschoss in einfachem Fachwerk. Alle Wirtschaftsbauten unter Satteldächern mit Aufschiebling. Im Hof altes Bogenpflaster aus Blaubasalt und Reste der Einfriedung durch Sandsteinmauer und drei Torpfosten mit kegelförmigem Abschluss. Weitgehend original erhaltene Hofanlage, daher als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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