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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus aus dem 17. Jahrhundert durch einen rechtwinkligen Anbau teilweise verdeckt. Erdgeschoss in schlichtem Fachwerk, Obergeschoss in Sichtfachwerk mit zweifach verriegelten frühen Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Niedriger Sockel, Satteldach mit Aufschiebling, Erschliessung hofseitig in der hinteren Achse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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