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Zweigeschossiger, giebelständiger Streckhof mit Wohn-, Scheunen- und Stallteil aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, Sockel aus Sandsteinquadern, durchgängiges Satteldach mit Aufschiebling. Der zweizonige Wohnteil in Sichtfachwerk mit zweifach verriegelten Mannfiguren an Bund- und Eckständern und hofseitiger Erschliessung über einläufige Außentreppe in der hinteren Achse. Scheune mit großem Einfahrtstor und angeschlepptem Vordach, Stallteil in Sandsteinquadern. Im Hof altes Sandsteinpflaster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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