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Repräsentativer, giebelständiger zweigeschossiger Putzbau um 1900 auf rustiziertem Sandsteinsockel, breites Krüppelwalmdach mit Aufschiebling, Giebel in historisierendem Fachwerk. Gliederung des Baues durch umlaufendes Sohlbankgesims, hochrechteckige Fenstergewände und Eckquaderung in Sandstein.
Hofseitige Erschliessung in Treppenhausanbau mit niedrigerem seitlichem Toilettenanbau, beide Gebäudeteile mit kleinen Walmdächern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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