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An der Landstraße nach Gelnhausen traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus um 1800, Giebelseite verschindelt. Dreizoniger, symmetrischer Bau, Kellersockel aus Sandsteinquadern, Satteldach mit Aufschiebling und kleinem Krüppelwalm, profilierter Ortgang mit Zahnschnittleiste. Erschliessung in der Mittelachse über kleine Freitreppe und zweiflügelige Haustür mit Oberlicht. Die bauzeitliche Fenstergliederung der Fassade erhalten, an der Giebelseite je zwei kleine, die mittleren Fenster flankierende alte Sprossenfensterchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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