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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts in Formen des Heimatschutzstils. Massives Erdgeschoss verputzt, Fachwerkobergeschoss verschindelt, Krüppelwalmdach mit Aufschiebling.
Betonung der zentralen Eingagsachse in der hofseitigen Traufe durch ein kleines, spitzgiebliges Zwerchhaus. Zum Erscheinungsbild gehören die Klappläden in dreiteiliger Gliederung und der gepflasterte Hof. An der Straßengrenze zwei Sandsteinpfosten mit giebelförmiger Verdachung und Kugelbekrönung.
Im Bürgersteig ein zur Hälfte eingesunkener Grenzstein der Grafschaft Büdingen, ein Einmärker mit Weisungsstrich und Wappen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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