Neue Weinbergstraße 10
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Main-Kinzig-Kreis
Gelnhausen
Roth
  • Neue Weinbergstraße 10
Flur: 6
Flurstück: 448/154

Zweigeschossiges, giebelständiges und dreizoniges Fachwerkwohnhaus um 1700, auf Sandsteinsockel, Satteldach mit Aufschiebling. Reiches Sichtfachwerk mit Profilierungen an Schwelle und Giebel und zweifach verriegelte frühe Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Dreiachsige Gliederung der Hoffassade mit Erschliessung in der zentralen Achse über zweiläufige Treppe mit Sandsteinwangen. Die originale Gliederung der Fenster ist erhalten.

Die ehemalige Stallscheune aus dem 18. Jahrhundert wurde 2001 zum Wohnhaus umgebaut.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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