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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus um 1700. Auf niedrigem Sandsteinsockel das Erdgeschoss in einfachem, konstruktivem Fachwerk, Obergeschoss in Sichtfachwerk mit profilierter Schwelle und zweifach verriegelten frühen Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Satteldach mit Aufschiebling. Hofseitige Erschliessung in der hinteren Achse über kleine Freitreppe, neben dem Hauseingang hochliegendes Flurfensterchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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