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Giebelständiges, aus Sandsteinquadern gemauertes Einhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der unverputzte, zweigeschossige Bau mit kräftiger Eckquaderung vereinigt unter einem schlichten Satteldach ohne Gaubenaufbauten Wohnhaus, Stall und Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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