Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Hesseldorfer Mühlen wurden im Dreißigjährigen Krieg zerstört. 1657 soll Hans Willem der Junge zu Hesseldorf, auf Geheiß der Ysenburg - Büdingischen Forstverwaltung den Mühlgraben und das Wehr dazu in der Bracht wieder herrichten, was er mit dem Hinweis ablehnt, er sei kein Müller. Außerdem beklagt er sich, dass er für die zerstörte Mühle Mühl- und Wasserzinsen bezahlen müsse, als ob die Mühle noch existiere. 1708 bittet Georg Willhelm zu Hesseldorf darum, die Untermühle wieder aufbauen zu dürfen, "die Vor alten Zeiten bey meinem Hauß eine mühl gestanden“ Sie wurde vermutlich nach 1710 wieder aufgebaut. 1978 wurde die Mühle stillgelegt. (nach Willi Klein, Zur Geschichte des Mühlenwesens, S. 264)
Zweigeschossiges Wohnhaus mit Mühlengebäude um 1710. Auf niedrigem Sandsteinsockel zwei Fachwerkgeschosse, das Fachwerk mit breiten Rundschindeln verkleidet. Krüppelwalmdach mit breiten Schleppgauben.
Backsteinscheune mit Wettbrettern aus dem 19. Jahrhundert. Die Hesseldorfer Mühle bestehend aus Wohnhaus, Scheune, Mühlengebäude, Nebengebäude, Mühlbach ist aus historischen Gründen als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |