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Zweigeschossiges, giebelständiges Wohnhaus, Anfang 19. Jahrhundert, in schlichtem, konstruktivem Fachwerk auf verputztem, massivem Kellersockel mit Backsteinfassade, Ende des 19. Jahrhundert vorgesetzt. Fenstergewände in Sandstein, Satteldach mit Aufschiebling. Dachgeschoss mit Ortgesims und halbem Okulus, Madonnennische in der Fassade.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |