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Auf Eckgrundstück kleiner, eingeschossiger Einhof mit integrierter Scheune aus dem späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert, Drempel und Zwerchhaus um 1900. Straßengiebel verschiefert. Erschliessung in der Mittelachse über einläufige Treppe, biedermeierliche Haustür erhalten.
Denkmalgerechte Sanierung mit Lehmziegeln und -mörtel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |