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Dreiseitige, u-förmige Hofanlage mit zentralem, traufständigem, zweigeschossigem Wohnhaus, Ställen und Scheune aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Fachwerkwohnhaus mit Erdgeschoss und Sockel aus Sandsteinquadern unter Satteldach. Anschließend Ställe, Erdgeschoss in verputztem Massivmauerwerk, z.T. mit Lattenverkleidung und Fachwerkobergeschoss, rechtwinklig dazu Sandsteinscheune, in Ziegel vergrößert.
Der gut erhaltene Hof ist als Sachgesamtheit geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |