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Eingeschossige historistische Villa in Klinkern um 1900 in markanter Lage auf gut eingewachsenem Eckgrundstück. Kellersockel und Eckquaderungen aus Sandsteinrustika, Mittelrisalit mit dreifach gekuppelten Fenstern, seitlicher Treppenhausrisalit. Sandsteingewände leicht gotisierend, im Dachgeschoss Okulusfenster, Krüppelwalmdach mit Freigespärre.
Typischer kleiner Villenbau aus der Zeit um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |