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Eingeschossiges, traufständiges Klinkerhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts. Kellersockel und einzelne Eckquader in rustizierten Sandsteinquadern, Fenstergewände z.T. mit Stichbögen aus Sandstein, Krüppelwalmdach mit Zwerchhaus und frei sichtbaren, profilierten Sparren. An der Straßenseite dreiflüglige Fenster mit geschwungenem Setzholz aus der Erbauungszeit erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |