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Main-Kinzig-Kreis
Freigericht
Altenmittlau
  • Gesamtanlage
Alter Ortskern

Langgezogenes Haufendorf in einer Talsenke, das von der Hauptstraße in Nord-Süd-Richtung durchzogen wird. Sie ist mit Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts bebaut, deren zweigeschossige, giebelständigen Fachwerkwohnhäuser der Ortsdurchfahrt ein homogenes Gepräge geben. An beiden Enden dieser Bebauung wurde die Hauptstraße um 1900 mit Klinkerbauten erweitert, die teilweise reichhaltig mit farbigen Klinkern aus heimischer Produktion dekoriert sind. Der Ortsmittelpunkt wird durch die barocke ehemalige Kirche und das Rathaus markiert. Von dort führt eine Stichstraße als Sichtachse am Hang aufwärts zur neuen Katholischen Kirche von 1900, die in ihrer Größe den Ort dominiert. Die starke Präsenz der katholischen Kirche in den Ortsteilen von Freigericht wird durch zahlreiche kleine Nischen mit Madonnen- und Josefsfiguren in den Hausfassaden und zahlreiche Wegekreuze sichtbar.

An der Rückseite der östlichen Bebauung der Hauptstraße fließt parallel zur Straße der Näßlichbach, der den alten Ortsgrundriss an dieser Seite definiert.

Obwohl viele Höfe modernisiert wurden, ist das Straßenbild weitgehend ungestört erhalten.

Aus historischen Gründen ist der alte Ortskern als Gesamtanlage geschützt. Dazu gehören folgende Grundstücke und Straßen:

Abschnitte des Alten Baches und des Mühlgrabens

Friedhof

Hauptstraße

3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17 (KD), 19, 21, 23 (KD), 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55 (KD), 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71 (KD), 73, 75, 77, 79, 81 (KD)

8 (KD), 10, 12, 14, 16, 26, 28, 30 (KD), 32 (KD), 34, 36, 38, 40, 42, 44 (KD), 46, 48, 50, 52, 54 (KD), 56, 58, 60, 62, 64, 66, 68, 70, 72 (KD), 74, 76 (KD), 78, 80, 82, 84, 86, 88, 90, 92

Zur Bohnenmühle

2


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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