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Fünfachsiges, traufständiges Wohnhaus, 1822 als Hüttenamt sowie Wohnung des Bergmeisters und Hüttenvogtes errichtet. Fachwerkbau mit Zwerchhaus, Fassade verputzt, Giebel mit Langschindeln behängt. Erschliessung über klassizistische Haustür mit Oberlicht in der Mittelachse. Satteldach mit breitem Krüppelwalm und Aufschiebling.
Seitlich dazu langgestreckte Stallscheune in Fachwerk. Stallteil in Sandstein, Satteldach mit Krüppelwalm und schöner, alter Biberschwanzdeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |